Kabinett, Spätlese, Auslese: Was steckt hinter diesen Begriffen?

Für viele Weinfreunde ist die Güteklasse eines Weines die wichtigste der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf einem Weinetikett. In kaum einem anderen Land gibt es eine so große Differenzierung bei den Weinqualitäten, wie in Deutschland.
Man unterscheidet folgende Güteklassen:

Qualitätswein ist die größte Gruppe deutscher Weine. Qualitätsweine müssen zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen und die amtliche Qualitätsweinprüfung bestanden haben, die eine sensorische und analytische Kontrolle des Weins beinhaltet. Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das sogenannte Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50 und 72 Grad Oechsle. Qualitätsweine dürfen ebenso wie Landweine oder „Deutscher Wein“ vor der Gärung mit einer gesetzlich begrenzten Menge an Zucker angereichert (chaptalisiert) werden, um den Alkoholgehalt des Weines etwas zu erhöhen.

Für Prädikatsweine gelten die höchsten Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Reife, Harmonie und Eleganz. Bei diesen Weinen darf keine Anreicherung erfolgen. Es gibt sechs verschiedene Prädikate, wiederum mit unterschiedlichen Mindestmostgewichten je nach Rebsorte und Anbaugebiet. Dabei gelten in südlicheren Anbaugebieten meist höhere Anforderungen. Dies sind die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge:

Kabinett: feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt
Spätlese: reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die etwas später geerntet werden
Auslese: edle Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden ausgesondert.
Beerenauslese: volle fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren
Trockenbeerenauslese: aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren ist die Trockenbeerenauslese die Spitze der Qualitätspyramide, süß und honigartig hat sie eine extreme Alterungsfähigkeit von Jahrzehnten. Solche Weine können nicht in jedem Weinjahrgang geerntet werden.
Eiswein: aus Trauben, die in gefrorenem Zustand unter minus 7 Grad Celsius gelesen und gefroren gekeltert werden, so dass nur das Frucht-Konzentrat ausgepresst wird. Das Mindestmostgewicht entspricht dem einer Beerenauslese.

Seit dem Jahrgang 2000 dürfen Weine auch mit den Begriffen Classic und Selection bezeichnet werden. Der Begriff "Classic" signalisiert, dass es sich um einen Wein aus einer klassischen, gebietstypischen Rebsorte handelt, der einem gehobenen Qualitätsanspruch genügt, gehaltvoll, kräftig, aromatisch und trocken schmeckt. Das Mindestmostgewicht liegt 1 % vol. über dem Mindestmostgewicht der jeweiligen Rebsorte, der Gesamtalkoholgehalt bei mind. 12,0 % vol. (Ausnahme: Mosel mind. 11,5 % vol.). Der Restzucker beträgt max. 15 g/l. Die trockene Spitzenklasse der deutschen Weine wird durch den Begriff "Selection" sowie „Erstes Gewächs“ (Rheingau) gekennzeichnet. Ausgewählte Standorte, geringer Ertrag und Handlese sind Garanten der überragenden Qualität dieser Weine. Sie dürfen frühestens am 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden.

Deutscher Landwein zählt zu den Weinen mit einer geschützten geografischen Angabe. Er ist ein umkomplizierter Wein, der typisch seine Region ist. Landwein wird überwiegend in der trockenen oder halbtrockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung ersetzt seit der EU-Weinrechtsänderung vom 1. August 2009 den Begriff „Tafelwein“. Bei Weinen dieser Güteklasse dürfen neuerdings auch der Jahrgang sowie ausgewählte Rebsorten auf dem Etikett angegeben werden. Die Qualitätsanforderungen sind jedoch niedriger als die von Qualitäts- und Prädikatsweinen. Deutscher Wein muss ausschließlich aus heimischem Lesegut von zugelassenen Rebflächen und Rebsorten stammen. Hierzulande werden im Vergleich zu anderen Weinbaunationen nur geringe Mengen dieser Güteklasse erzeugt.
 

(Quelle: http://www.deutscheweine.de)

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